Roter Hahn
- Leistungsbewertung Schleswig-Holstein
- „Roter Hahn“
- 10/08
- Bedingungen Stufe I
- Die Wehr muss sich schriftlich beim KFV
- oder StFV mit Terminvorschlag und Stärkemeldung anmelden
- Alle Führungskräfte müssen die erforderlichen Lehrgänge nachweisen (bestehende
- Anmeldungen werden anerkannt)
- 2 Übungsobjekte zur Auswahl
- Wehrführung bestimmt die Besetzung der Funktionen
- 60% der aktiven Feuerwehrangehörigen müssen anwesend sein
- Beurteilung Fahrzeuge und Geräte
- - müssen technisch einwandfrei sein
- - müssen den Bestimmungen der UVV entsprechen
- Antreten der Wehr in Einsatzschutzkleidung mit Meldung der stellv. Wehrführung an die
- Wehrführung und der Wehrführung an den Leiter der Kommission
- Beurteilung der Einsatzschutzkleidung
- - allgem. Zustand
- - muss den Bestimmungen der UVV entsprechen
- Ein Nachweis über die Untersuchungen nach G 26/3 muss vorgelegt werden!
- Eine Einsatzübung muss nach FwDV 3 durchgeführt und es muss Atemschutz gem. FwDV 7
- eingesetzt werden!
- Die Einsatzübung unter Atemschutz nur, sofern bei der durchführenden Wehr Geräte
- Leistungsbewertung Schleswig-Holstein
- „Roter Hahn“
- 10/08
- Bedingungen Stufe II
- Die Wehr muss sich schriftlich beim KFV
- oder STFV mit Terminvorschlag und Stärkemeldung anmelden
- Alle Führungskräfte müssen die erforderlichen Lehrgänge nachweisen (bestehende
- Anmeldungen werden anerkannt)
- 30% der aktiven Feuerwehrangehörigen müssen die Ausbildung „Erste Hilfe“ nachweisen
- 40% der aktiven Feuerwehrangehörigen müssen die Truppführungsausbildung nachweisen
- 60% der aktiven Feuerwehrangehörigen müssen anwesend sein
- 3 Übungsobjekte zur Auswahl
Wehrführung bestimmt die Besetzung der Funktionen - Antreten der Wehr in Dienstkleidung mit Meldung der stellv. Wehrführung an die Wehrführung
- und der Wehrführung an den Leiter der Kommission
- ¨ Vortrag der Sicherheitsbeauftragten oder des Sicherheitsbeauftragten-Stellung in der Wehr,
- Aufgabenbereich
- ¨ Feuerwehrhaus und Anlagen (allgemeiner Eindruck in Sachen Sauberkeit und Pflege)
- ¨ Beurteilung Fahrzeuge und Geräte
- - müssen technisch einwandfrei sein
- - müssen den Bestimmungen der UVV entsprechen
- ¨ Beurteilung der Einsatzschutzkleidung
- - allgem. Zustand
- - muss den Bestimmungen der UVV entsprechen
- Stiche und Knoten
- - Einteilung durch Wehrführung
- - Mastwurf, Rettungsknoten, Zimmermannsstich
- Ein Nachweis über die Untersuchungen nach G 26/3 muss vorgelegt werden!
- Eine Einsatzübung muss nach FwDV 3 durchgeführt und es muss Atemschutz gem. FwDV 7 eingesetzt werden!
- Atemschutz ist ausschließlich von der zu bewertenden Wehr einzusetzen.
- Sicherheits- und Absperrdienst wird beurteilt.
- Leistungsbewertung Schleswig-Holstein
- „Roter Hahn“
- 10/08
- Bedingungen Stufe III
- ¨ Die Wehr muss sich schriftlich beim KFV
- oder StFV mit Terminvorschlag und Stärkemeldung anmelden
- ¨ Die Anmeldelisten müssen mit einem Verwaltungsprogramm erstellt werden .
- ¨ Alle Führungskräfte müssen die erforderlichen Lehrgänge nachweisen (bestehende
- Anmeldungen werden anerkannt)
- ¨ 30% der aktiven Feuerwehrangehörigen müssen die Ausbildung „Erste Hilfe“ nachweisen
- ¨ 40% der aktiven Feuerwehrangehörigen müssen die Truppführungsausbildung nachweisen
- ¨ 60% der aktiven Feuerwehrangehörigen müssen anwesend sein
- ¨ Vergleich Soll- / Ist-Stärke
- - Vorlage: Mitgliederliste
- - Vergleich: Antrete-Stärke mit Soll-Stärke
- ¨ Prüfnachweise
- - alle Atemschutzgeräteträger nach G 26/III
- - für alle prüfungsrelevanten Geräte
- ¨ 3 Übungsobjekte zur Auswahl
- ¨ Feuerwehrhaus und Anlagen (allgemeiner Eindruck in Sachen Sauberkeit und Pflege)
- ¨ Beurteilung Fahrzeuge und Geräte
- - müssen technisch einwandfrei sein
- - müssen den Bestimmungen der UVV entsprechen
- ¨ Antreten der Wehr in Dienstkleidung mit Meldung der stellv Wehrführung
- an die Wehrführung und der Wehrführung an den Leiter der Kommission.
- ¨ Theoretische Fragen für gesamte Wehr nach Fragenkatalog
- ¨ Alternativ
- Theoretische Ausbildungsstunde
- - Dauer mindestens 20 Minuten
- - Einsatz von verschiedenen Unterrichtsmedien
- ¨ Ordnungsdienst
- Marsch der geschlossenen Abteilung
- mindestens 2x Richtungsänderung
- einmal „Abteilung halt“
- ¨ Alternativ
- 1. Fitness – Übung
- o Mindestens 50 % der Einsatzabteilung müssen teilnehmen
- o Dauer: 20 Minuten
- o Grundlage: Programm Fit for fire der FUK
- oder
- . 2. Planspiel
- o Einsatz der Wehr in der vorhandenen Stärke
- o Objekte des Planspiels dürfen nicht identisch sein mit den Objekten der
- Einsatzübung nach FwDV 3
- ¨ Beurteilung der Einsatzschutzkleidung
- - allgem. Zustand
- - muss den Bestimmungen der UVV entsprechen
- ¨ Vortrag des Sicherheitsbeauftragten
- - zu einem selbst gewählten Thema -.
- ¨ Stiche und Knoten
- - alle 5 Stück ( zusätzlich Schotenstich und Achterknoten )
- - alle Knoten im Arbeitseinsatz am Gerät
- ¨ Eine Einsatzübung technische Hilfe muss nach FwDV 3 durchgeführt werden!
- ¨ Kommission bestimmt bei der Übung nach FwDV 3 die Besetzung der
- Funktionen mit Ausnahme von:
- Einsatzleitung ( WF. / Stellv. )
- Gruppenführung
- Maschinisten
- ¨ Eine Einsatzübung muss nach FwDV 3 durchgeführt und es muss Atemschutz gem. FwDV 7
- eingesetzt werden!
- ¨ Atemschutz ist ausschließlich von der zu bewertenden Wehr einzusetzen.
- ¨ Bewertung des Sprechfunkverkehrs bei den Einsatzübungen!
- ¨ Sicherheits- und Absperrdienst wird beurteilt