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Roter Hahn

Roter-Hahn-Stufe-I

Roter-Hahn-Stufe-II

Roter-Hahn-Stufe-III

 

 


  • Leistungsbewertung Schleswig-Holstein
  • „Roter Hahn“
  • 10/08
  • Bedingungen Stufe I
  • Die Wehr muss sich schriftlich beim KFV
  • oder StFV mit Terminvorschlag und Stärkemeldung anmelden
  • Alle Führungskräfte müssen die erforderlichen Lehrgänge nachweisen (bestehende
  • Anmeldungen werden anerkannt)
  • 2 Übungsobjekte zur Auswahl
  • Wehrführung bestimmt die Besetzung der Funktionen
  • 60% der aktiven Feuerwehrangehörigen müssen anwesend sein
  • Beurteilung Fahrzeuge und Geräte
  • - müssen technisch einwandfrei sein
  • - müssen den Bestimmungen der UVV entsprechen
  • Antreten der Wehr in Einsatzschutzkleidung mit Meldung der stellv. Wehrführung an die
  • Wehrführung und der Wehrführung an den Leiter der Kommission
  • Beurteilung der Einsatzschutzkleidung
  • - allgem. Zustand
  • - muss den Bestimmungen der UVV entsprechen
  • Ein Nachweis über die Untersuchungen nach G 26/3 muss vorgelegt werden!
  • Eine Einsatzübung muss nach FwDV 3 durchgeführt und es muss Atemschutz gem. FwDV 7
  • eingesetzt werden!
  • Die Einsatzübung unter Atemschutz nur, sofern bei der durchführenden Wehr Geräte

  • Leistungsbewertung Schleswig-Holstein
  • „Roter Hahn“
  • 10/08
  • Bedingungen Stufe II
  •    Die Wehr muss sich schriftlich beim KFV
  •    oder STFV mit Terminvorschlag und Stärkemeldung anmelden
  •    Alle Führungskräfte müssen die erforderlichen Lehrgänge nachweisen (bestehende
  •    Anmeldungen werden anerkannt)
  •   30% der aktiven Feuerwehrangehörigen müssen die Ausbildung „Erste Hilfe“ nachweisen
  •   40% der aktiven Feuerwehrangehörigen müssen die Truppführungsausbildung nachweisen
  •   60% der aktiven Feuerwehrangehörigen müssen anwesend sein
  •   3 Übungsobjekte zur Auswahl 
      Wehrführung bestimmt die Besetzung der Funktionen
  •   Antreten der Wehr in Dienstkleidung mit Meldung der stellv. Wehrführung an die Wehrführung
  •   und der Wehrführung an den Leiter der Kommission
  • ¨ Vortrag der Sicherheitsbeauftragten oder des Sicherheitsbeauftragten-Stellung in der Wehr,
  •    Aufgabenbereich
  • ¨ Feuerwehrhaus und Anlagen (allgemeiner Eindruck in Sachen Sauberkeit und Pflege)
  • ¨ Beurteilung Fahrzeuge und Geräte
  • - müssen technisch einwandfrei sein
  • - müssen den Bestimmungen der UVV entsprechen
  • ¨ Beurteilung der Einsatzschutzkleidung
  • - allgem. Zustand
  • - muss den Bestimmungen der UVV entsprechen
  •   Stiche und Knoten
  • - Einteilung durch Wehrführung
  • - Mastwurf, Rettungsknoten, Zimmermannsstich
  •   Ein Nachweis über die Untersuchungen nach G 26/3 muss vorgelegt werden!
  •   Eine Einsatzübung muss nach FwDV 3 durchgeführt und es muss Atemschutz gem. FwDV 7 eingesetzt werden!
  •   Atemschutz ist ausschließlich von der zu bewertenden Wehr einzusetzen.
  •   Sicherheits- und Absperrdienst wird beurteilt.

  • Leistungsbewertung Schleswig-Holstein
  • „Roter Hahn“
  • 10/08
  • Bedingungen Stufe III
  • ¨ Die Wehr muss sich schriftlich beim KFV
  • oder StFV mit Terminvorschlag und Stärkemeldung anmelden
  • ¨ Die Anmeldelisten müssen mit einem Verwaltungsprogramm erstellt werden .
  • ¨ Alle Führungskräfte müssen die erforderlichen Lehrgänge nachweisen (bestehende
  • Anmeldungen werden anerkannt)
  • ¨ 30% der aktiven Feuerwehrangehörigen müssen die Ausbildung „Erste Hilfe“ nachweisen
  • ¨ 40% der aktiven Feuerwehrangehörigen müssen die Truppführungsausbildung nachweisen
  • ¨ 60% der aktiven Feuerwehrangehörigen müssen anwesend sein
  • ¨ Vergleich Soll- / Ist-Stärke
  • - Vorlage: Mitgliederliste
  • - Vergleich: Antrete-Stärke mit Soll-Stärke
  • ¨ Prüfnachweise
  • - alle Atemschutzgeräteträger nach G 26/III
  • - für alle prüfungsrelevanten Geräte
  • ¨ 3 Übungsobjekte zur Auswahl
  • ¨ Feuerwehrhaus und Anlagen (allgemeiner Eindruck in Sachen Sauberkeit und Pflege)
  • ¨ Beurteilung Fahrzeuge und Geräte
  • - müssen technisch einwandfrei sein
  • - müssen den Bestimmungen der UVV entsprechen
  • ¨ Antreten der Wehr in Dienstkleidung mit Meldung der stellv Wehrführung
  • an die Wehrführung und der Wehrführung an den Leiter der Kommission.
  • ¨ Theoretische Fragen für gesamte Wehr nach Fragenkatalog
  • ¨ Alternativ
  • Theoretische Ausbildungsstunde
  • - Dauer mindestens 20 Minuten
  • - Einsatz von verschiedenen Unterrichtsmedien
  • ¨ Ordnungsdienst
  • Marsch der geschlossenen Abteilung
  • mindestens 2x Richtungsänderung
  • einmal „Abteilung halt“
  • ¨ Alternativ
  • 1. Fitness – Übung
  • o Mindestens 50 % der Einsatzabteilung müssen teilnehmen
  • o Dauer: 20 Minuten
  • o Grundlage: Programm Fit for fire der FUK
  • oder
  • . 2. Planspiel
  • o Einsatz der Wehr in der vorhandenen Stärke
  • o Objekte des Planspiels dürfen nicht identisch sein mit den Objekten der
  • Einsatzübung nach FwDV 3
  • ¨ Beurteilung der Einsatzschutzkleidung
  • - allgem. Zustand
  • - muss den Bestimmungen der UVV entsprechen
  • ¨ Vortrag des Sicherheitsbeauftragten
  • - zu einem selbst gewählten Thema -.
  • ¨ Stiche und Knoten
  • - alle 5 Stück ( zusätzlich Schotenstich und Achterknoten )
  • - alle Knoten im Arbeitseinsatz am Gerät
  • ¨ Eine Einsatzübung technische Hilfe muss nach FwDV 3 durchgeführt werden!
  • ¨ Kommission bestimmt bei der Übung nach FwDV 3 die Besetzung der
  • Funktionen mit Ausnahme von:
  • Einsatzleitung ( WF. / Stellv. )
  • Gruppenführung
  • Maschinisten
  • ¨ Eine Einsatzübung muss nach FwDV 3 durchgeführt und es muss Atemschutz gem. FwDV 7
  • eingesetzt werden!
  • ¨ Atemschutz ist ausschließlich von der zu bewertenden Wehr einzusetzen.
  • ¨ Bewertung des Sprechfunkverkehrs bei den Einsatzübungen!
  • ¨ Sicherheits- und Absperrdienst wird beurteilt
Freiwillige Feuerwehr Krempermoor

Ansprechpartner

Wehrführer Mike Heller

Termine & Veranstaltungen
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